Die Hilfe soll sich auf folgende Bereiche erstrecken:
Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §53/52/54 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Rheinbach, Steuer-Nr. 222/5748/1340 vom 16.06.2016 nach §
5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit,
weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff .AO dienen.
Dies berechtigt uns, entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Spenden können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Togo-Hilfe e.V. ist lt. Freistellungsbescheid des FA St.Augustin vom 14.09.2022 zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt. Steuer-Nr: 222/5748/1340. Bis € 300,-- reicht für das FA
der Kontoauszug.