Unsere Hilfe

Die Hilfe soll sich auf folgende Bereiche erstrecken:


  • Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen
  • Förderung der Kinder- und Jugendpflege und Kinder- und Jugendfürsorge
  • Förderung der Erziehung, Schulausbildung, Volks- und Berufsausbildung einschl. Studentenhilfe
  • Errichtung einer kleinen Bibliothek
  • Bereitstellung einer Ausbildungsbeihilfe zur Berufsausbildung für benachteiligte und bedürftige Kinder und Jugendliche
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen

  • Fachgerechte Behandlung von Menschen mit Sehbehinderung und Augenkrankheiten und Versorgung dieser Menschen mit Sehhilfen

Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §53/52/54 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Rheinbach, Steuer-Nr. 222/5748/1340 vom 16.06.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit,
weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff .AO dienen.

Dies berechtigt uns, entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Spenden können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Die Togo-Hilfe e.V. ist lt. Freistellungsbescheid des FA St.Augustin vom 14.09.2022 zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt. Steuer-Nr: 222/5748/1340. Bis € 300,-- reicht für das FA der Kontoauszug.