Wichtige Hinweis zu Spenden

Das Steuerrecht hat sich geändert:
Es sind nicht mehr 200 €, sondern 300 € als Höchstgrenze für eine Spende per Banküberweisung, die man steuerlich ohne Spendenbescheinigung geltend machen kann. Es reicht dann die Kopie des Kontoauszugs. Es wird also Papier und Porto gespart.